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LG Kassel, 29.01.2013 - 3 StVK 62/12 |
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- EGMR, 28.11.1978 - 6210/73
Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland
Auszug aus LG Kassel, 29.01.2013 - 3 StVK 62/12
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 23.10.1978 (NJW 1979, 1091) klargestellt, dass das in Art. 6 Abs. 3 lit.e EMRK niedergelegte Recht auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers für jedermann, der die Verhandlungssprache des Gerichts nicht spricht oder versteht, den Anspruch auf unentgeltlichen Beistand eines Dolmetschers einschließt.Er hat darüber hinaus auch dargelegt, dass sich dieser Anspruch nicht nur auf den in der Hauptverhandlung tätigen Dolmetscher beziehe, sondern für das gesamte Verfahren gelte und sicherstelle, dass dem sprachunkundigen Angeklagten sämtliche Schriftstücke und mündliche Erklärungen in dem gegen ihn geführten Verfahren übersetzt werden, auf deren Verständnis er angewiesen ist, um ein faires Verfahren zu haben (NJW 1979, 1091,]).
Mit dieser Vorschrift ist der Gesetzgeber den Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 e MRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefolgt, wonach "der Angeklagte, der die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder sich nicht darin ausdrücken kann, Anspruch auf unentgeltlichen Beistand eines Dolmetschers hat, damit ihm sämtliche Schriftstücke und mündliche Erklärungen in dem gegen ihn geführten Verfahren übersetzt werden, auf deren Verständnis er angewiesen ist, um ein faires Verfahren zu haben" (EGMR, NJW 1979, S. 1091;… zuvor schon EKMR, NJW 1978, S. 477 f.; Begründung der Gesetzesänderung in BTDrucks 11/4394 S. 11 zu Artikel 2).
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus LG Kassel, 29.01.2013 - 3 StVK 62/12
Das Recht auf ein faires Verfahren verbietet es, den der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend mächtigen Angeklagten zu einem unverstandenen Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen; er muss in die Lage versetzt werden, die ihn betreffenden wesentlichen Verfahrensvorgänge verstehen und sich im Verfahren verständlich machen zu können (BVerfGE 64, 135).
- BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers
Auszug aus LG Kassel, 29.01.2013 - 3 StVK 62/12
Diese Belastung würde nicht nur zu einer Ungleichbehandlung bei der staatlichen Rechtsgewährung führen, sondern wäre auch geeignet, das Verteidigungsverhalten des sprachunkundigen Beschuldigten im Hinblick auf eventuelle Kostenfolgen nachteilig zu beeinträchtigen (vgl. BGHSt 46, 178). - BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
Hamburger Ruhegeldgesetz
Auszug aus LG Kassel, 29.01.2013 - 3 StVK 62/12
Die in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmale dürfen grundsätzlich weder unmittelbar noch mittelbar als Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Ungleichbehandlung herangezogen werden (vgl. BVerfGE 85, 191; 97, 35). - BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus LG Kassel, 29.01.2013 - 3 StVK 62/12
Jeder Ausländer hat im Verfahren vor Gerichten der Bundesrepublik dieselben prozessualen Grundrechte sowie denselben Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren wie jeder Deutsche (vgl. BVerfGE 40, 95). - BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer …
Auszug aus LG Kassel, 29.01.2013 - 3 StVK 62/12
Danach hat der sprachunkundige Angeklagte bzw. Verurteilte gem. Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK Anspruch darauf, dass alle seine schriftlichen und mündlichen Verfahrenserklärungen, die strafprozessual vorgesehen sind, für ihn unentgeltlich in die Gerichtssprache übersetzt werden, insbesondere wenn das nationale Recht, wie etwa 184 GVG, die Wirksamkeit der Erklärung davon abhängig macht, dass sie in der Gerichtssprache abgegeben wird (vgl. dazu BGH NJW 1982, 532).